Schönefeld-Ausbau genehmigt

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Frosty
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Schönefeld-Ausbau genehmigt

Beitragvon Frosty » Do 16. Mär 2006, 14:18

Das Bundesverwaltungsgericht verschärfte lediglich die Auflagen für den Lärmschutz.

Der 4. Senat des Bundesgerichts hatte neben einem weitgehenden Flugverbot zwischen 0.00 Uhr und 05.00 Uhr
(in dieser Zeit sollen nur im Notfall Starts und Landungen zugelassen werden, etwa für Rettungsflüge) auch weitere Einschränkungen ab 22.00 Uhr sowie bis 06.00 Uhr verfügt (nur in Ausnahmefällen), die bei Fluggesellschaften als besonders problematisch angesehen werden.

Das Gebiet um den Flughafen, in dem Ansprüche für Entschädigungen geltend gemacht werden, muß erweitert werden. In den Punkten Lärmschutz und Nachflug muß der Planfeststellungsbeschluß der Landes Brandenburgs somit geändert werden.
___________

Kommentar:

Es kam so, wie man es beinahe schlimmstenfalls erwarten konnte. Die Unvernunft/Politik/Profitgier siegte über die Vernunft und auf Kosten der Lebensqualität von weit über 100.000 Menschen und den übrigen Millionen Steuerzahlern in diesem Land.

Nun sieht es für Viele richtig übel aus. Wem heute schon der Fluglärm an die Nerven geht, wird bald ernsthafte Probleme bekommen. 0.00 Uhr - 05.00 Uhr ist ein schlechter Witz. Wer bitteschön pennt nur in dieser kurzen Zeitspanne? Es bleibt also zu hoffen, daß es auch zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 05.00 Uhr und 06.00 Uhr nur in absoluten Ausnahmefällen zu Flugbewegungen kommen darf und kommen wird. Andernfalls werden sich einige hier auf Frankfurter (Main) Verhältnisse einstellen müssen und das Schlafzimmer in den Keller verlegen müssen, sofern vorhanden, um richtig schlafen zu können.

Da geraten im betroffenen Gebiet Tempo 30 und Fußgängerzonen, die wegen des Lärmschutzes geschaffen wurden, zu scheinheiligen noch durchschaubareren Volksverblödungsmaßnahmen als ohnehin schon.

Der Grundstückswerteverfall dürfte viellerorts nun bald das Maximum erreichen, sofern nicht längst geschehen. Wer sich beispielsweise vor einigen Jahren ein Grundstück in Müggelheim zugelegt hat, dürfte dafür nun nur noch eine symbolische Entschädigung bekommen, wenn man denn eine Chance haben will, es überhaupt noch los zu werden. Von den (deutlich) näher an Schönefeld liegenden Orten ganz zu schweigen.

Der Bund, Berlin und Brandenburg haben nun höchst richterlich die Möglichkeit, weitere Steuermilliarden in den märkischen Sand zu setzen.

PS: Ein Finanzierungskonzept für dieses größenwahnsinnige fehlstationierte Projekt existiert natürlich weiterhin nicht. Es gilt darüber hinaus als sehr wahrscheinlich, daß dieser Flughafen auf absehbare Zeit die Milliarden-Investitionen (Steuergelder) nicht wieder erwirtschaften kann, sofern er denn überhaupt jemals rentabel laufen wird. Steuergelder werden dort also noch lange über die Bauzeit hinaus völlig sinnfrei im großen Maßstab vernichtet werden.

Ein schwarzer Tag für die deutsche Rechtsprechung und ein noch dunklerer für die Menschen in Köpenick und anderen nahe Schönefeld liegenden Orten. :(
Zuletzt geändert von Frosty am Fr 17. Mär 2006, 13:55, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitragvon Frosty » Do 16. Mär 2006, 16:59

BVBB: Alle haben gewonnen – alle haben verloren

Nichtkläger bleiben schutzlos

Mit seiner Entscheidung (16. März 2006) den Planfeststellungsbeschluss mit einschneidenden Auflagen zu genehmigen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig alle, die Betroffenen in der Region, die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg und den Bund zu Gewinnern und Verlierern gemacht.

Der Planfeststellungsbehörde wurde zudem auferlegt, wegen erheblicher Mängel im Lärmschutz ein Planänderungsverfahren durchzuführen und dabei das Abwägungsgebot strikt zu beachten.

Das „salomonische“ Urteil hat nun unübersehbare Konsequenzen für den Steuerzahler. Er muss für Milliarden Baukosten des Projektes BBI und die Auflagen zum Schutz der 4000 Kläger und ihrer Familien aufkommen. Die „Flughafen Berlin Schönefeld“ (FBS) als Betreiber wird diese finanziellen Belastungen aus eigener Kraft nie schultern können.

Die zukünftigen Folgen für den falschen, weil unmenschlichen (Stolpe) Standort „Schönefeld“ werden von permanenten rechtlichen Auseinandersetzungen und Unwirtschaftlichkeit begleitet. Der BBI wird eine Steuer–, Kapital– und Arbeitsplatzvernichtungsmaschine. Die zwanghafte Schließung von Tegel und Tempelhof wird Rationalisierungseffekte auslösen, die zur Vernichtung von bis zu 30% der Arbeitsplätze führen.

Schon das vom Gericht verhängte Nachflugverbot ist eine wirtschaftliche Katastrophe für den BBI. Auf diese Tatsache hat der Planfeststellungsbeschluss und die Rechtsvertreter des Landes Brandenburg in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich hingewiesen. Zur Freude der Wettbewerbsflughäfen (Frankfurt/Main, München und Düsseldorf) muss sich nun der zukünftige BBI als Wettbewerber verabschieden. Gegenüber diesen Flughäfen hat der Standort Schönefeld nur Wettbewerbsnachteile.

Der BVBB ist davon überzeugt, dass trotz der Pleitehaushalte Berlins und Brandenburgs Wowereit und Platzeck nicht davor zurückschrecken, wie schon in der Vergangenheit, nach dem Prinzip: „koste es was es wolle“ für ihre Standortfehlentscheidung den Steuerzahler in Haftung zu nehmen. Sie wollten nur ihr Gesicht wahren, um für sich Konsequenzen abzuwenden. Platzeck wird dann auch endlich seinen Brandenburgern erklären müssen, ob aus dem Brandenburger Haushalt auf Jahrzehnte ein Flughafenprojekt finanziert werden soll, von dem außer Ärger das Land nichts hatte und haben wird. Er soll bekennen, dass die Investitionen für den Bau nicht 2,3 Mrd. EURO sondern jetzt schon 3 Mrd. EURO betragen (dem BVBB liegen entsprechende Dokumente vor). Hinzu kommen die Kosten aus dem Urteil, weitere Kosten für Grundstückskäufe und die noch nicht kalkulierbaren zusätzlichen Kosten während der Bauphase.

Hierzu stellt der BVBB fest: Brandenburg hat als Gesellschafter über Darlehen und Eigenkapitalaufstockung seit 1991 überschlägig schon 800 Mio. Euro zur Freude Berlins für seine Kapitalbeteiligung an der Berliner Flughafengesellschaft aufgebracht. Ohne diese Zuwendungen wäre die Flughafengesellschaft schon lange im Konkurs. Arbeitsplätze für Brandenburger gab es dafür nur in verschwindend geringer Zahl, Steuereinnahmen tendieren gen Null. Die Personalkosten für die Bewältigung der BBI-Planung und die Rechtsberatung dürften einen Umfang in dreistelliger Millionenhöhe längst überschritten haben. Für diese Subvention des Berliner Haushaltes hat Brandenburg den Standort „Sperenberg“ geopfert und private Investitionen für andere Flughafenstandorte in Brandenburg (z. B. Neuhardenberg, Drewitz) praktisch verboten. Zusätzlich sollen nun zehntausende Brandenburger Bürger unter den Folgen eines BBI leiden. Mit verantwortungsvoller Politik und politischem Anstand, den Platzeck immer einfordert, hat dies alles nichts mehr zu tun, erklärte hierzu der Vorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach.

Zehntausende von Betroffenen, die sich einer Klage verweigert haben, sollen als Folge von Durchsetzungswut nun schutzlos dem BBI ausgeliefert werden. Denn sie haben keine Rechtsansprüche auf Entschädigungen oder Lärmschutz für ihre Häuser.

Es ist nun an der Zeit, dass Platzeck, Wowereit und Bundeskanzlerin Merkel, als Vertreter des Bundes, diesen Betroffenen erklären, das sie keine Ansprüche aus dem Urteil des Gerichtes haben und darum schutzlos sind, erklärte der Vorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach, in einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung.

Für die Kläger sind die Auflagen (z. B. Nachtflugverbot, umfangreiche Maßnahmen zum passiven Schallschutz, Entschädigungszahlungen, Umsiedlungsrecht) ein Erfolg. Ihr Ziel „Schönefeld Nein“ konnten sie nicht zu 100% erreichen. Für die Kläger und den BVBB bedeutet die Gerichtsentscheidung aber „Schönefeld nur so“! Sie wissen, was ihnen und ihren Kindern geblüht hätte, wenn sie nicht geklagt hätten.

Der vom Gericht gerupfte Planfeststellungsbeschluss zeigt, was ihnen Platzeck, Wowereit, Wolf, Schönbohm und die Abgeordneten aller politischen Parteien an gesundheitsgefährdendem Lärmterror, Katastrophenangst und Eigentumsverlust zumuten wollten. Sie wissen auch, dass sie mit lächerlichen Maßnahmen des passiven Schallschutzes abgespeist werden sollten.

Dieser Verantwortungslosigkeit hat das Gericht mit seiner Entscheidung einen Riegel vorgelegt. Die Nichtkläger aber werden den brutalen Auswirkungen des BBI nun in aller Härte praktisch schutzlos ausgeliefert, weil sie rechtlich keinen Schutz geltend machen können.

Es ist noch nicht im Einzelnen nachvollziehbar, wie die Auflagen der Schutzrechte von Kindern in Schulen und Kindergärten sowie Senioreneinrichtungen sichergestellt werden sollen. Der BVBB erwartet hier Aufklärung durch den Inhalt des schriftlichen Urteils. Eines zeigt das Urteil: der Versuch der brandenburgischen Landesregierung auch die Kinder praktisch völlig schutzlos zu stellen ist gescheitert. Ob die Schutzlösung „Schulen und KITAS als Akustikkäfige“ auszubauen heißt oder ob es zu Umsiedlungen einzelner Einrichtungen kommt, wird die Auslegung des Urteils zeigen.

Welche Folgen die durch Gerichtsbeschluss durchgesetzte Ausdehnung der Schutzzonen noch haben werden, wird sich aus den Festlegungen der schriftlichen Urteilsbegründung ergeben. Sicher stehen weitere Umsiedlungen von Klägern (z.B. Selchow, Kienberg, Waltersdorf, Glasow) an.

Nach der mündlichen Begründung des Urteils ist der Umfang an Entwertungszahlungen an die Kläger für die Wertverluste der lärmbelasteten Häuser und Grundstücke noch unklar.

Der vom Gericht für die Kläger grob eingeforderte Lärmschutz durch passive Schallschutzmaßnahmen (schallgedämmte Fenster, Einbau von Belüftungsventilatoren in Wohnräume, Schallverstärkung der Bausubstanz), wird in der Größenordnung der Maßnahmen und der Zahl der betroffenen Kläger erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung ermittelbar sein. Sicher ist nur, dass das Gericht die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schutzmaßnahmen als weitaus zu gering verworfen hat und dass sich hier ein Feld für neue Klagen auftut, um die Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Die rechtliche Durchsetzung setzt die Kläger in eine gute Position, weil hier entstehende Kosten von der „Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld“ (FBS) bzw. vom Steuerzahler getragen werden müssen.

Die Folgen für die Erholungsgebiete und die Arbeitsplätze in der Hotel– und Gastronomiebranche, Campingplätze und Freizeiteinrichtungen der betroffenen Region sind einschneidend für ihre Existenz. Ob und welche Lösungen das Urteil hier anbietet, wird ebenfalls die schriftliche Begründung zeigen.

Der praktisch nicht genehmigte Nachtflug für den Betrieb des geplanten BBI macht jede Wirtschaftlichkeit des Flughafens zunichte. Dies wissen die Landesregierung von Brandenburg und der Berliner Senat. Sie haben dies auch nachdrücklich in der mündlichen Verhandlung dargestellt. Wie sie sich nun aus diesen Festlegungen herauswinden und sicher zur Vermeidung eines Gesichtsverlustes den Neubau BBI umsetzen wollen, bleibt eine spannende Frage. Für die Antwort wird wieder der Steuerzahler in Haft genommen, der die gewaltigen Mehrkosten tragen muss.

Mit den Auflagen kann der Traum von einem wettbewerbsfähigen Großflughafen mit internationaler Bedeutung endgültig begraben werden. Der Neubau BBI wird so zu einer Kapital– und Steuervernichtungsmaschine, für deren Verluste und Folgen Generationen von Steuerzahlern aufkommen müssen.

Die Auflagen, ihre Durchsetzung und Kontrolle machen den BBI auch, wenn er gegen alle Vernunft doch gebaut würde, zu einem Zukunfts- und Beschäftigungsprojekt für Juristen, Gutachter und Gerichte. Es ist absehbar, dass die Betroffenen für alle Zukunft (Betriebszeit des BBI wenigstens 50 Jahre) zur Durchsetzung der Auflagen und zu ihrem Schutz vor Lärm, durch mehr als 360.000 Flugbewegungen/Jahr, alle Rechtsmittel über die Betriebszeit des BBI ausschöpfen werden. Die permanente Klagewelle an anderen deutschen Flughäfen (FFM, Düsseldorf, München) zeigt schon jetzt, was zu erwarten ist.

Man darf nun gespannt sein, mit welchen Verdrehungen der groß angekündigte „Jobmotor“ auf niedrige Tourenzahl gebracht wird. Das Strohfeuer während der Bauphase wird nicht überdecken, dass durch die Zusammenlegung der Flughäfen tausende Arbeitsplätze wegrationalisiert werden. Die Stunde der Wahrheit wird zeigen, dass es am und um den BBI eher weniger denn mehr Arbeitsplätze im Vergleich zum bestehenden System geben wird.

Der immer wieder herbei geredete und herbei geschriebene Wirtschaftsaufschwung in der Region durch den Bau des BBI, wird sich als laues Lüftchen erweisen.

Sicher 90% der für den Bau einzusetzenden Materialien (Beton, Stahl, Eisen, Elektronik, Inneneinrichtungen usw.) werden „mangels Masse“ nicht aus Brandenburg und Brandenburg geliefert. Hier stehen, wegen ihrer Lieferfähigkeit, Unternehmen aus allen Teilen der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland schon bereit. Gleiches gilt für Spezialisten und Arbeitskräfte, vom Bauarbeiter bis zum Inneneinrichter, die ebenfalls zu sicher 75% nicht aus Berlin und Brandenburg kommen. Auch dies gehört zu den Wahrheiten, die bisher vertuscht wurden.

Die gesamten Konsequenzen aus dem Urteil werden der BVBB und die Klägeranwälte prüfen, wenn es schriftlich vorliegt. Zu dieser Prüfung gehört auch die Beantwortung der Frage, ob eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Europäischen Gerichtshofes Chancen hat, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aufzuheben.

In jedem Fall bleibt der BVBB dabei, ein Großflughafen gehört nicht in ein dicht besiedeltes Gebiet.

Für die Region Berlin-Brandenburg gibt es nur einen politisch und wirtschaftlich verantwortbaren Zukunftsstandort: Sperenberg!

An dieser Tatsache hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nichts verändert.


Quelle: BVBB-Presseinfo 16.03.2006
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„Auflagen sind eine Katastrophe“

Beitragvon Frosty » Do 16. Mär 2006, 18:46

Air-Berlin-Chef Joachim Hunold spricht von einer „Katastrophe“ und befürchtet, dass die vom Bundesverwaltungsgericht verhängten massiven Auflagen für Starts und Landungen am späten Abend und in der Nacht eine echte Verschlechterung bedeuten. Man müsse jedoch sehen, wie das Urteil im Detail umgesetzt werde.

Der 4. Senat des Bundesgerichts hatte neben einem weitgehenden Flugverbot zwischen 0.00 Uhr und 05.00 Uhr
(in dieser Zeit sollen nur im Notfall Starts und Landungen zugelassen werden, etwa für Rettungsflüge) auch weitere Einschränkungen ab 22.00 Uhr sowie bis 06.00 Uhr verfügt (nur in Ausnahmefällen), die bei Fluggesellschaften als besonders problematisch angesehen werden. "In dieser Zeit ist nur der Flugverkehr unbedenklich, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tageszeitraumes abwickeln lässt", sagte Richter Paetow. Einen internationalen Verkehrsflughafen mit 24-Stunden-Betrieb dürfe man heutzutage nur in dünnbesiedelten Regionen planen.

Damit werden für den künftig einzigen Berliner Flughafen nicht nur Frachttransporte, die im Luftverkehr häufig nachts stattfinden, beeinträchtigt. Auch späte Rückflüge aus Urlaubsregionen oder von anderen Kontinenten müssten nach Leipzig ausweichen.

„Wenn das Urteil bedeutet, dass in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 05.00 bis 06.00 Uhr nur noch verspätete Flüge in Berlin stattfinden dürfen, dann ist das Urteil eine Katastrophe. Das wäre dann nämlich eine eindeutige Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation in Berlin“, sagte Hunold. „Wenn 22.00 Uhr die Deadline für planmäßige Flüge sein soll, ist für uns ein wirtschaftlicher Flugverkehr in Berlin nicht mehr möglich."

Air Berlin hat als zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft ihre Heimatbasis bislang in Berlin. Selbst auf dem größten innerstädtischen Berliner Flughafen in Tegel seien derzeit bis 23.00 Uhr Landungen erlaubt.

Danach könne man bisher nach Schönefeld ausweichen. Künftig würde die vom Gericht angekündigten Einschränkungen für den dann einzigen Berliner Flughafen bedeuten, dass bei verspäteten Flügen nach Mitternacht Leipzig angeflogen werden müsse. „Das ist ein eindeutiges Urteil pro Leipzig“, sagte Hunold.

Quellen:
Handelsblatt
Reuters
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Beitragvon Frosty » Fr 17. Mär 2006, 13:01

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Beitragvon Frosty » Mi 12. Jul 2006, 07:19

Flughafengegner klagen weiter
Gang nach Karlsruhe geplant: Ausbau von Schönefeld soll gestoppt werden

Von Gabi Zylla

Die Gegner des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) wollen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Ausbau Schönefelds stoppen. "Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte Anwalt Wolfgang Baumann gestern. Der Einspruch soll bis 17. Juli in Karlsruhe eingereicht sein.

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Der ganze Artikel ist unter: http://www.morgenpost.de/content/2006/0 ... 39698.html nachzulesen.

In ihren Verfassungsbeschwerden wollen die Anwälte der Kläger sich unter anderem auf das Grundrecht auf Leben und Gesundheit, die in Artikel 11 Grundgesetz verankerte Freizügigkeit und den Schutz des Eigentums nach Artikel 14 berufen. (dpa)
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