Urteil
Köpenicker Fußgängerzone rechtens
Die Fußgängerzone in der Köpenicker Altstadt ist rechtens. Mit der Entscheidung wies das Berliner Oberverwaltungsgericht die Beschwerde zweier Händler ab, teilte das Gericht am Donnerstag mit und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts.
Dieses hatte im Vorjahr die Eilanträge der beiden in der Grünstraße ansässigen Einzelhändler zurückgewiesen. Sie wollten eine Umwandlung der Straße in eine Fußgängerzone verhindern (Beschluss vom 20. Januar 2005 - OVG 1 S 38.04).
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist die Einrichtung der Fußgängerzone nicht rechtswidrig. Das besondere öffentliche Interesse daran durfte das Bezirksamt laut Gericht zu Recht damit begründen, dass die Lärmbelästigung durch den Fahrzeugverkehr in der Altstadt rund um die Uhr für den überwiegenden Teil der Anwohner im gesundheitsgefährdenden Bereich liege.
"Gegenüber dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutzgut der Gesundheit müssen die wirtschaftlichen Interessen der Antragsteller zurücktreten", urteilten die Richter.
Tramy1
Fußgängerzone Rechtens
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Das habe ich bereits im betreffendem Strang: (Umfrage) Köpenick - Neue Fußgängerzone / Widerspruchflut dagegen bekanntgegeben.
René Frost
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