Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

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Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Do 7. Mai 2009, 19:22

Die früheren Gerüchte über die Planung von Hausbauten beim Ausflugsrestaurant Rübezahl im Natur- und Landschaftsschutzgebiet direkt am Ufer des Großen Müggelsees haben sich leider bestätigt. Die Müggelseeterassen Rübezahl GmbH plant hier 33 große und 3 sehr große 2-geschossige Häuser plus Stellflächen für die Kraftfahrzeuge der Nutzer zu errichten. Die "kleineren" Häuser sollen über mehr als 100 m² Wohnfläche verfügen, die 3 separat stehenden größeren Häuser über je schätzungsweise weit über 200 m². "Bei der Ausweisung der Baugrenzen wird ein Abstand zum Müggelsee von ca. 20 m eingehalten" (noch weniger und die Häuser würden auf den bestehenden Waldwegen stehen, die besonders großen Häuser wären somit recht nah am Wasser dran und damit unübersehbar) Geplant wurde es gemäß offizieller Unterlagen des Bezirksamtes als Ferienhausanlage für Berlin-Touristen. Die Vermutung drängt sich auf, daß man später erklären wird, daß sich die Ferienhausnutzung nicht rentiert, so daß man die Häuser dann mit viel Gewinn an private Interessenten verkaufen kann. Ein Haus im Naturschutzgebiet dürfte sich gut verkaufen lassen, da Häuser in solchen Umgebungen für gewöhnlich nicht genehmigungsfähig sind, wenn alles mit rechten Dingen zu geht und sowohl das Wohl und Interesse der Allgemeinheit als auch der Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt wird.

Wer soll denn glauben, daß sich Berlin-Touristen im äußersten Stadtrand Berlins einquartieren, von dem aus sie jeden Tag 2 Stunden brauchen um ins Zentrum der Stadt und wieder zurück zu kommen? Und Naturliebhaber werden wohl auch andere Ferienorte bevorzugen. Nichts gegen die Müggellandschaft, die in Berlin ihres gleichen sucht, aber im Brandenburger Umland und unzähligen Orten anderswo in Deutschland gehts unbestreitbar sehr viel idyllischer zu. Auch die ungewöhnlich großen Wohnflächen deuten stark darauf hin, das hier eine kleine Villensiedlung im größten (?) zusammenhängenden Landschafts- und Naturschutzgebiet Berlins unter falschen Voraussetzungen entstehen soll um ordentlich Kasse auf Kosten der Allgemeinheit zu machen.

Ermöglicht wurde dies überhaupt erst durch eine reichlich dubiose Entscheidung im Jahr 2006, als der Flächennutzungsplan geändert wurde. Die ursprüngliche Darstellung der Fläche als Wald ließ die Bebauung nicht zu, also wurde ein Änderungsverfahren durchgeführt, wodurch die Fläche in Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Wassersport" umgewidmet wurde.

Umwidmungen von Flächen betreibt das Bezirksamt sehr gerne. Der Berliner Senat macht dabei allerdings gerne mit. Mal um Bebauung zu beschleunigen bzw. hinderliche Vorschriften zu umgehen wie beim Hellwegebaumarkt an der Friedrichshagener Straße, der so in Rekordzeit errichtet werden konnte oder um Baumaßnahmen überhaupt erst zu ermöglichen wie im Fall des sehr umstrittenen Gebäudes am Frauentog bei dem stur und gegen alle Regeln der Vernunft vom Bezirk ein Gebäude in einer Grünanlage errichtet wurde, ohne über Planungssicherheit für die Gesamtanlage zu verfügen (siehe: Streit um Seebrücke geht weiter).

Die beigefügte Zweckbestimmung "Wassersport" kann ich mir wie diverse Entscheidungen des Bezirksamtes, selbst nachsichtig betrachtet, nicht einmal mit geistigem Totalversagen im Moment der Abstimmung erklären, da Wassersport dort aus Naturschutzgründen nicht gestatte ist und sich daran auch nichts ändern wird. Hält man uns durch die Bank weg für Volltrottel oder ist das ein großer Feldversuch, bei dem untersucht wird, wie weit man gehen kann bevor sich Volkes Frustration und Politikverdrossenheit in schwer zu bändigenden Zorn verwandelt?
_____
Zusammengefaßt und erläutert wurde das Vorhaben zuletzt im:
hier mit Querverbindung (Link) zu den Dokumenten

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-27 VE ("Rübezahl")
hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens

Drucksachen-Nr.: VI/0988
(http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=3156)

Bezirksamtsvorlage Nr. 293/2009 zur Beschlußfassung in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 27.01.2009 mit den Anlagen 1-3
Anlage 1: Skizze des Gebietes mit diversen Gebäuden, die längst abgerissen sind (Pseudo-Ist-Zustand)
Anlage 2: ausführliche Erläutungen zum Vorhaben inkl. gesetzlicher Bestimmungen, Regelungen, Analysen etc. (7 Seiten)
Anlage 3: Lageplan, grafische Darstellung des geplanten Bebauung, Stand: 21.06.2008

_____

Ich zitiere und kommentiere nun einige interessante Passagen der vorgenannten Dokumente des Bezirksamts:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 27.01.2009 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 293/09 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-27 VE ("Rübezahl") zur Kenntnis nehmen.

Berlin, den 04.02.2009

Unterschrift Gabriele Schöttler
Bezirksbürgermeisterin

Unterschrift Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung

Das bedeutet, daß die BVV hier lediglich informiert wurde, und über keine Entscheidungsbefugnis verfügte.

Die Vorlage des Bezirksamtes war auch dem „Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus“ sowie – federführend – dem „Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr“ zur Beratung zugeleitet worden. Letzterer wartet nun auf die Ergebnisse der beiden mitberatenden Ausschüsse, setzt sich dann unter dem besonderen Aspekt „Stadtplanung“ mit dem Vorhaben auseinander und erarbeitet eine Beschlussempfehlung für das Bezirksamt. Diese wird dann in der BVV zur Abstimmung gestellt.*1

Es gilt also zu hoffen, daß sich eine deutliche Mehrheit in der BVV dagegen ausspricht, so daß die Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksstadtrat die Sache nicht einfach abzeichnen, weil man sich innerhalb der Fraktionen nicht einig wird.

Die Vergangenheit hat leider wiederholt gezeigt, daß die SPD Fraktion mehrheitlich solche mieserbalen Vorhaben durchwinkt, so daß es sehr darauf ankommt, daß man sich in der Fraktion der Linken und auch bei der CDU weiterhin sehr deutlich gegen dieses mieserable Konzept positioniert. Die Grünen sind ohnehin dagegen.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang, daß die Fraktion Die Linke im Jahr 2006 der oben erläuterten dubiosen Umwidmung der Fläche zugestimmt hatte. Wir müssen also hoffen, daß hier die Vernunft und der Anstand, also die Tatsache, daß man auch klüger werden kann und dadurch irrsinnige Entscheidungen der Vergangenheit durch korrigierend wirkende in der Gegenwart und Zukunft halbwegs wieder in Ordnung bringt, anstatt weiter dumme Entscheidungen zu treffen, nur weil man in der Vergangenheit in der gleichen Angelegenheit schon einmal versagt hatte.
Als Planungsziele werden die in der Anlage 2 benannten Inhalte bestimmt.

Es geht also längst nicht mehr darum etwas zu planen, sondern die abgeschlossene Planung in die Tat umzusetzen.
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Areals als Sondergebiet, das der Erholung dient, gem. § 10 BauNVO.

Es soll im Naturschutzgebiet eine Sonderzone realisiert werden um vorgeblich Ferienhäuser zu errichten statt für einen Lückenschluß im Wald zu sorgen. Im Paragraph 10 BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) heißt es dazu im betreffenden Abschnitt:

Zitat: "(4) In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Im Bebauungsplan kann die Grundfläche der Ferienhäuser, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festgesetzt werden."

Diesen Paragrapen zu mißbrauchen empfinde ich als heikel bis dreist, da die vorgesehene Größe der Häuser kaum dazu geeignet ist, als Ferienhäuser zu dienen sondern vielmehr als fester Wohnsitz. Gemäß dieses Paragraphen wären alternativ, wenn es denn so vorgesehen wäre, was es hier offiziell nicht ist, maximal noch Wochenendhäuser machbar, aber auch dies wäre bei der Größe der Häuser bei diesem Gesetzestext aussichtslos. Im Bezirksamt müßte die Fläche also abermals noch wohnsiedlungsfreundlicher und damit natur- und landschaftsschutzunfreundlicher umgewidmet werden.
Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg - Berlin (LEP eV) vom 02. März 1998 (GVBl. S. 38)
...
Für den Standort Rübezahl stellt der LEP eV Freiraum mit besonderem Schutzanspruch dar. D.h., dass die Belange von Natur und Landschaft und die Sicherung und Entwicklung der Freiraumfunktionen einschließlich Land- und Forstwirtschaft Vorrang haben.

Ich sehe hier einen krassen Widerspruch zwischen dem was durch die Müggelseeterassen Rübezahl GmbH beabsichtigt wird und dem was durch den Landesentwicklungsplan verordnet wurde. Der LEP eV verträgt sich ganz und gar nicht mit dem Bau solcher Häuser in Naturschutzgebieten.
Das Plangebiet ist zudem als Teil eines Entwicklungsraums Regionalpark dargestellt (Regionalpark Müggel-Spree). D.h., dass hier sowohl die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung als auch die Ansprüche als ökologischer Ausgleichsraum sowie Erholungsraum zu berücksichtigen sind.
Praktisch würde man genau das Gegenteil machen! Es ist doch wohl kaum unser soziales und wirtschaftliches Bedürfnis, daß wir durch die Natur spazieren und Wald und Müggelsee genießen und plötzlich vor großen Wohnhäusern stehen anstatt Eichhörnchen durch die Gegend flitzen zu sehen. Es ist ungleich erholsamer durch einen Wald zu latschen ohne rechts des Weges riesige Häuser innerhalb eines umzäunten Gebietes im Blickfeld zu haben.
Ziele des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27. Juni 2006 (ABl. S.2350)

- Landschaftsbild
Wald: Entwicklung und Erhalt der Waldbestände, verringerung der Belastung durch privaten Kfz-Verkehr
...
- Erholung und Freiraumnutzung:
...
Erholungswald: Auslagerung störender und untypischer Nutzungen, Sicherung und Entwicklung eines vielfältigen, mehrstufigen standortgerechten Waldes
...
- Naturhaushalt Umweltschutz
Lage im Vorranggebiet Boden-, Grundwasser- und Klimaschutz: Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelungen, Schonung des natürlichen Bodenaufbaus...
Auch dieses Landschaftsprogramm ist mit dem Bau dieser "Ferien"siedlung nicht in Einklang zu bringen.
Gesamtkonzeption Müggelsee - Langer See - Dämeritzsee (BA-Beschluss Nr. 205/03, vom 08.07.2003)

Planerisches Ziel der Konzeption ist die Sicherung der Erholungsversorgung unter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes.

Der Standort Rübezahl hat auf Grund seiner Lage am touristischen "Entwicklungskorridor Marienlust - Müggelturm-Areal - Rübezahl" eine übergeordnete Bedeutung. Daher ist die Entwicklung einer freizeitorientierten erholungsbetonten Nutzungsmischung zu fördern.
Abgesehn davon, daß Marienlust längst Geschichte ist, die Gaststätte Teufelssee ebenfalls und sich beim Müggelturm weiterhin nichts tut und die Entwicklung in diesem Korridor somit mit Renaturierung gleichzusetzen ist auch wenn es damals vielleicht anders gedacht war, frage ich mich, wie das planerisches Ziel zur Sicherung der Erholungsversorgung mit dem Ziel der GmbH (Wohnhäuser in den Wald bauen) im Einlang stehen soll. Auch hier sehe ich nur Widersprüche.
Intention des Bebauungsplans

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dienen und eine dem Wohle der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Die Intention des Bebauungsplans besteht in der Sicherung des Standortes Rübezahl für die Naherholung, Freizeit und Tourismus unter Beachtung von Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz.
Dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung: Wovon hat die Allgemeinheit wohl mehr, von Wald und Wiesen oder von einem umzäunten sehr eng bebauten Gebiet mit unzähligen Häusern? Man kann kaum glauben, daß die zitierten Zeilen wie all die anderen auch, eigentlich dazu dienen sollen, das Bauvorhaben zu rechtfertigen und juristisch abzusichern. Statt dessen ließt es sich wie ein Katalog, der diverse Gründe auflistet, die sich gegen das Bauvorhaben richten. Nirgends in all dem Text der voll geschriebenen A4-Seiten findet sich auch nur eine Passage mit Argumenten, die man als ernsthaftes Argument für die Bebauung ansehen kann.
Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes sind jedoch Erweiterungen hinsichtlich des Nutzungsangebotes in der geplanten Halle für Sport- und Spielaktivitäten vorgesehen.
Bitte was für eine Halle, so abseits vom Schuß inmitten eines weitläufigen Waldgebietes? Hier interessieren mich genauere Angaben.
Zusätzlich soll auf dem Grundstück eine Stellplatzanlage für 66 PKW errichtet werden, die für die Besucher der Gaststätte "Rübezahl" vorbehalten sein und die öffentlichen Stellplätze am Müggelheimer Damm entlasten soll.
Leiden die Parkplätze am Müggelheimer Damm unter einer Dauerbelastung? Haben die armen Parkplätze seelische oder körperliche Schmerzen? Das Wort "entlasten" ist in diesem Zusammenhang der Brüller schlecht hin.

Fazit:
Es soll mal wieder auf Kosten der Allgemeinheit der große Reibach gemacht werden. Wenn Ihr was dagegen habt, daß diese Fläche in eine für die Allgemeinheit völlig nutzlose und in einem Waldgebiet störende umzäunte Villensiedlung verwandelt wird, dann setzt euch mit euren Volksvertretern im Bezirk in Verbindung, egal ob persönlich, telefonisch, per Email, Brief oder sonstwie und sorgt so dafür, daß sich diese klar gegen diesen Unsinn positionieren und helfen, diesen Mist zu verhindern.

So ganz von sich aus würden es eventuell nicht genug machen.


*1: unveränderter Auszug aus einem Artikel von Peter Leiß, Umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion in der BVV in "blättchen Treptow-Köpenick", Ausgabe Nr. 148, Donnerstag, 02. April 2009, Zeitung des Bezirksvorstandes und der BVV-Fraktion DIE LINKE. Treptow-Köpenick (nachzulesen im Internet unter: http://www.dielinke-treptow-koepenick.d ... ril_09.pdf)
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Re: Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Do 6. Aug 2009, 08:51

Im Moment siehts schlecht aus für uns Normalnutzer des Naherholungsgebietes, 1:0 für das Häuserprojekt, weil die Verantwortlichen mehrheitlich umgekippt sind, so daß das Projekt derzeit vom Bezirk mit vorangetrieben wird.

Aber es war wie so oft in Köpenick auch schwer etwas anderes zu vermuten. Das Gelände gehörte, wenn eine Info die ich erhielt richtig ist, vorher dem Bezirk, der dieses an den jetzigen Eigentümer verkauft hat. Wenn man die dubiose Umwidmung des Geländes dabei berücksichtigt, frage ich mich, ob damals schon die gleichen Leute die Strippen im Hintergrund gezogen haben wie dieses Mal oder ob da unabhängig voneinander nur eine fragwürdige Entscheidung auf die Nächste aufbaut.

Ich hoffe natürlich weiterhin auf ein Einsehen beim Land und beim Bezirk, damit dieser Irrsinn gestoppt wird. Und solche Leute wollen (wieder) gewählt werden.
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Re: Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Sa 26. Sep 2009, 11:24

Ich hab noch ein bischen nachgeforscht um mehr Klarheit in diese verworrene Geschichte zu bekommen.


Das Grundstück selbst wurde wahrscheinlich 2007 vom Berliner Liegenschaftfonds gekauft weil der Gaststättenbetrieb sonst wohl bereits eingestellt hätte werden müssen. Laut Bebauungsplan ist die „Müggelseeterrassen Rübezahl GmbH” Eigentümerin.

Zu dieser Firma finden sich aber nur spärliche Informationen im offiziellen elektronischen Unternehmensregister (https://www.unternehmensregister.de/)
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 106855 B
Bekannt gemacht am: 19.04.2007 12:00 Uhr

Neueintragungen

04.04.2007
Müggelseeterassen Rübezahl GmbH, Berlin(Treskowallee 56, 10318 Berlin). Firma: Müggelseeterassen Rübezahl GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb von Gaststätten nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis und Vermietung von Gaststätten, Ferienhäusern und ähnlicher Objekte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 106855 B
Bekannt gemacht am: 12.09.2007 12:00 Uhr

Veränderungen

08.09.2007
Müggelseeterassen Rübezahl GmbH, Berlin(Treskowallee 56, 10318 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Weiss, Mike; Geschäftsführer:; 2. Eisen, Wolfgang, *23.06.1941, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Meifert, Ralf, *29.12.1966, Panketal; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 25. und 27.06.2007 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und geändert in § 3 (Stammkapital).


Die Bilanz des Jahres 2007 sieht übel aus:

Müggelseeterassen Rübezahl GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.02.2007 bis zum 31.12.2007
BilanzAktiva
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.475,00
B. Anlagevermögen 1.319.737,71
I. Sachanlagen 1.319.737,71
C. Umlaufvermögen 116.334,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.048,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.286,05
D. Rechnungsabgrenzungsposten 438,71
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 93.521,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.542.507,63

Passiva
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 118.521,33
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 93.521,33
B. Rückstellungen 3.758,00
C. Verbindlichkeiten 1.538.749,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.542.507,63

...
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 553.737,60, darüber hinaus bis zu fünf Jahren EUR 867.605,74 und über fünf Jahre EUR 0,00.

...
Geschäftsführung

Im Jahr 2007 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Sören Schwaar, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Berlin, 15. September 2008


Eigenkapital scheint nicht nennenswert vorhanden zu sein. Die Firma läuft offenbar zu rund 100 Prozent auf Krediten die zudem nur kurzfristiger Natur sind. Es wäre interessant aktuellere Daten zu sehen um die Entwicklung einschätzen zu können. Wem diese Firma so ihr denn tatsächlich das Grundstück und die Gebäude gehören, konnte ich leider nicht herausfinden, da der Geschäftsführer nicht zwangsläufig auch der Eigentümer sein muß. Wobei die Frage anders gesehen schon beantwortet wäre, wenn man die Gläubiger kennen würde.

Ich hoffe inständig, daß da nicht womöglich Interessenverstrickungen ins Bezirksamt reichen. Denn anders kann ich mir weiterhin die Unterstützung nicht erklären, die von den Köpenickern sicher nicht mitgetragen wird. Es geistert in dieser Richtung auch ein Gerücht herum, das ich aber nicht näher ausführen will, da es nicht bewiesen ist.

Frühere Planungen für das Gelände waren sogar noch irrsinniger. Damals waren über 70 Häuser geplant, was selbst dem extrem investorenfreundlichen Bezirksamt zu weit ging.
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Re: Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Sa 26. Sep 2009, 11:35

Novasol

Bei genauerer Betrachtung stellt sich für mich ziemlich sicher heraus, daß der Ferienhausvermieter Novasol (größter Anbieter Nordeuropas) im Konzept völlig überhöht dargestellt wird und für die Planungen nur vorgeschoben wird, obwohl er praktisch unbeteiligt ist. Novasol würde wohl nur als Dienstleister für die Müggelseeterassen Rübezahl GmbH in Aktion treten um wie offiziell geplant Feriengäste zu besorgen. So wie TUI und Co. für die Hotels in den Urlaubsregionen rund um die Welt. Nicht mehr und nicht weniger. Novasol ist also keineswegs ernsthafter Bestandteil des Konzepts, da sie austauschbar sind. Denkbar ist allenfalls, daß diese beratend tätig waren und klar machten, daß wenn überhaupt, nur solche Luxusanlagen ausreichend vermietbar wären, damit mit ihnen Geld verdient werden kann.

Leider ließ sich auch die SPD-Fraktion irreführen, wenn man sich deren Stellungnahmen durchliest.
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Re: Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Sa 26. Sep 2009, 11:48

Finanzierung zweifelhaft

Acht bis zehn Millionen Euro soll die Siedlung kosten, bei der Finanzierung will man ohne Kredite auskommen.
Weiss: "Banken tun sich derzeit schwer, deshalb denken wir an Fonds oder den Verkauf der Häuser als Renditeanlage."

Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html


Davon abgesehen daß die Summe unglaublich niedrig angesetzt ist stellt sich die Frage, warum sich Immobilienfonds auf das riskante Geschäft einlassen sollten, wo doch die Banken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einen einzigen Cent bei diesem hochriskanten Geschäft riskieren würden.

Höchst Riskant ist es nämlich deshalb, weil die Umwandlung in Wohneigentum als Nutzung nicht zugelassen, also definitiv verboten ist. Einen Banker kann man sicher nicht so leicht mit bspw. guten wohlgesonnenen Kontakten im Bezirksamt beruhigen, daß das Bezirksamt ggf. eine erneute Umwandlung des Geländes vornehmen würde, wenn das Konzept scheitert.

Zudem ist offenbar keinerlei Eigenkapital vorhanden, so daß die Geldgeber das volle Risiko tragen müßten.

An diesem Umstand hänge ich meine wesentlichen Hoffnungen, daß die Planungen nicht Realität werden, da ich dem Bezirksamt und vielen MItgliedern der BVV nicht einmal ansatzweise bürgerfreundliche Entscheidungen zutraue. Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen leider keine andere Ansicht zu.
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Re: Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Sa 26. Sep 2009, 12:21

Umwandlung in Wohneigentum mehr als wahrscheinlich

Die Zweckentfremdung bietet sich geradezu an, bietet sie doch die besten Renditeaussichten. Es würden sich sicher mehr als genug finanzkräftige Interessenten für noble Stadtvillen in dieser einmaligen Lage finden lassen.
"Er doziert kurz über das Klagerecht bei Zweckentfremdungen und Fehlnutzungen, also darüber, dass man klagen könne, sollte man als direkter Grundstücksnachbar unmittelbar von einer Zweckentfremdung negativ betroffen sein. Da es einen solchen Nachbar in Rübezahl nicht gäbe, hätte im Falle einer Umnutzung mit einer Klage niemand Aussicht auf Erfolg. Allein ein Verfahren von Amts wegen könnte dann noch etwas bringen, allerdings müssten genau diejenigen Klage stellen, die zuvor selbst die Genehmigung vorangetrieben hätten."
Quelle: http://www.maulbeerblatt.com/?p=2311, Zitat von Professor Dr. Niels Korte

Selbst unverbesserliche Optimisten glauben sicher nicht, daß die gleichen Leute die bereits die letzte fragwürdige Umwidmung zugelassen haben und dieses Projekt immer noch aktiv unterstützen, sich dann auf einmal querstellen würden. Was sollte man denn auch machen, wenn die Häuser gebaut wurden sich aber als Ferienwohnungen offiziell nicht (ausreichend) rechnen? Auf ewig Verluste einfahren, vergammeln oder abreißen lassen? Wer soll das denn bezahlen? Es ist doch keinerlei Kapital vorhanden. Das wären plötzlich nicht nutzbare Investruinen die kostenintensiv abgerissen werden müßten. Eher verwandelt sich der Mond in Emmentaler Käse als daß es dazu käme. Man würde uns abermals mit dummdreisten Geschwafel abspeisen und mal wieder gegen den Bürgerwillen Tatsachen schaffen.

Mehr und mehr frage ich mich, wie man beim damaligen Kaufs des Geländes gerechnet und spekuliert hatte. Schon vorher scheiterte Mike Weiß mit Versuchen, Rübezahl profitabel zu machen. Ich gehe inzwischen davon aus, daß Rübezahl von Anfang an nur als Alibi dafür herhalten sollte um Stadtvillen ins Naturschutzgebiet bauen und damit den großen Reibach machen zu können. Es ist beschämend und bedauerlich, daß es im Bezirk genügend naive Volksvertreter und Entscheidungsträger gibt, die bei diesem miesen Spiel mehr oder weniger lautstark mitmachen, aus welchen Gründen im Einzelnen auch immer.
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Re: Ferienhaussiedlung beim Ausflugslokal Rübezahl geplant

Beitragvon Frosty » Mi 1. Jun 2011, 21:00

Die aktuellen Bebauungspläne liegen noch bis einschließlich 17. Juni aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtplanungsamt aus.

Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
Rathaus Köpenick
Alt-Köpenick 21
Zimmer 132
12555 Berlin

Tel. 030/90297-2781, 2671, -2614

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Auch Online über das Bürgerbeteiligungs-Formular: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/stadtplverm/formular_bb.php
Zur Info: Der Bebauungsplan trägt die Nummer 9-27 VE (muß im ersten Feld angegeben werden)

Wesentliche Unterlagen kann man sich auch über die Seite: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/stadtplverm/auslegung9-27ve.html in Form von 2 PDF-Dateien herunterladen.
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