Senat ändert im Interesse der Fahrgäste die Taxenordnung

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Senat ändert im Interesse der Fahrgäste die Taxenordnung

Beitragvon Nachrichten » Di 31. Aug 2004, 14:43

Senat ändert im Interesse der Fahrgäste die Taxenordnung

Aus der Sitzung des Senats am 31. August 2004:

Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung – TaxO) erlassen.

Jeder Taxifahrer muss künftig deutlich sichtbar in der Taxe ein Schild aushängen, auf dem sein Lichtbild und sein Name für den Fahrgast ersichtlich sind. Dadurch wird erreicht, dass bereits beim Einsteigen in die Taxe die Anonymität des Fahrzeugführers gegenüber dem Fahrgast aufgehoben wird.

Es handelt sich bei der neuen Regelung in erster Linie um eine vertrauensbildende Maßnahme, die die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöhen soll. Gleichzeitig wird der Fahrgast im Falle von Beschwerden über den Fahrer in die Lage versetzt, der Genehmigungsbehörde unmittelbar den Namen des Fahrers zu benennen. Verstöße gegen die Pflicht zum Aushängen des Namensschildes kann die zuständige Behörde mit einem Bußgeld ahnden.

Damit die Taxifahrer sich auf die neue Regelung einstellen können, sieht die Änderung der Taxenordnung eine Übergangsfrist von zwei Monaten vor.

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Beitragvon Nachrichten » Di 14. Sep 2004, 14:24

Ergänzung der Taxiordnung in Berlin

Um die Schwarzarbeit im Taxengewerbe zu bekämpfen und um Fahrgastbeschwerden über mangelnde Qualität und Fehlverhalten von Taxifahrern zu begegnen, ist in Berlin auf Initiative der Taxi-Gewerbevertretungen die Taxiordnung um folgenden Wortlaut ergänzt worden ( § 6 Absatz 4):

"Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, während des Bereithaltens der Taxe und der Ausführung von Beförderungsaufträgen im Wageninnern, an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle, ein Schild (Größe DIN A 7 quer) mit seinem Lichtbild (Passbildgröße) und seinem Vor- und Familiennamen in Druckbuchstaben, nach dem Muster der Anlage zu dieser Verordnung anzubringen. Das Lichtbild muss aktuell sein. Die Höhe der Druckbuchstaben muss mindestens 0,5 cm betragen. Darüber hinausgehende Angaben oder Zeichen darf das Schild nicht enthalten."

Dieser Regelung haben die Taxi-Gewerbevertretungen und die IHK zugestimmt. Da jeder Taxifahrer bereits einen Führerschein über seine allgemeine Fahrerlaubnis sowie einen weiteren Führerschein über seine Sonderfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mitführen muss, die beide von der Fahrerlaubnisbehörde nach Zahlung entsprechender Gebühren ausgestellt wurden, wird die Ausstellung des neuen Schildes mit Lichtbild dem Taxigewerbe überlassen. Die Kosten für die Ausstellung des Schildes mit Lichtbild können dadurch verringert werden und das Taxigewerbe wird gleichzeitig gestärkt, an der Optimierung des Taxenverkehrs auch insoweit mitzuwirken.

Die Taxi-Gewerbevertretungen wollen unter Beachtung der Einzelheiten der neuen Regelung in der nächsten Woche die Ausstellungsmodalitäten festlegen.


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